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Diverses

Zu weiteren praxisrelevanten Problemkreisen drängen sich oftmals folgende Fragen auf:

 

  • Kündigung   

Ist die Kündigung formal und fristgerecht ausgesprochen?

Bis wann und in welchem Zustand ist die Wohnung zurück zu geben?

Was geschieht, wenn bis zum Kündigungstermin keine Ersatzwohnung gefunden worden ist und die Mietsache nicht fristgerecht herausgegeben werden kann? 

Kann der Mieter das Mietverhältnis durch Gestellung eines ( „ drei „ ) Nachmieters vorzeitig beenden oder besteht ausnahmsweise sogar ein Sonderkündigungsrecht? 

Welche Pflichten treffen den Erben bei der Abwicklung eines Mietverhältnisses ?

 

  • Mieterhöhung 

Ist eine Erhöhung überhaupt und wenn ja, in welcher Höhe möglich?

Hat der Vermieter eine 20%-ige oder nur 15%-ige Kappungsgrenze zu beachten?

Ist die Erhöhung formal ordnungsgemäß ausgesprochen und ab wann ist die erhöhte Miete zu zahlen?

Können die Mietpreise in einem Mietobjekt unterschiedlich hoch sein, d.h. kann der Vermieter von Mieter A eine höhere Miete als von Mieter B verlangen?

Hat der Vermieter einen Anspruch auf Zustimmung und welche Konsequenzen hat es für den Mieter, wenn er der Mieterhöhung nicht zustimmt ? 

 

  • Mietmängel/Instandsetzung            

Wer ist für die Beseitigung eines Mietmangels/ Schadens verantwortlich und wer trägt die Kosten?

Welche Rechte hat der Mieter, wenn der Vermieter den Mangel nicht beseitigen lässt?

Ist der Mieter berechtigt den Mangel auf Kosten des Vermieters selbst beseitigen zu lassen? 

Liegt eine sog. Kleinreparatur vor und muss der Mieter sich daher – zumindest anteilmäßig – an den Reparaturkosten beteiligen ?

Besteht das Recht einer Mietminderung und wenn ja, in welcher Höhe ?

 

  • Mietkaution  

In welcher Höhe ist eine Kaution zulässig und wie ist diese vom Vermieter anzulegen ?

Ist die Kaution zwingend mit einem Mal zu entrichten oder ist auch eine ratenweise

Zahlung möglich? 

Was geschieht mit der Kaution bei einem Vermieterwechsel oder gar im Falle eines Vermögensverfalls ( Insolvenz ) des Vermieters?  

Welche Ansprüche bestehen bei einer Beendigung des Mietverhältnisses?

Können die letzten Mieten vom Mieter mit der Kaution verrechnet und die Kaution mithin abgewohnt werden?

Bis wann hat der Vermieter die Kaution zurückzuzahlen und was ist zu tun, wenn keine Rückzahlung erfolgt? 

Kann der Anspruch auf Rückzahlung verjähren?

 

  • Tierhaltung  

Welche Tiere dürfen ohne weiteres in der Wohnung gehalten werden und welche Tierhaltung ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig?

Dürfen Hunde etc. zumindest ohne weiteres nur vorübergehend ( quasi „ pensionsmäßig „)  in die Mietwohnung aufgenommen werden?

Ist ein generelles Tierhaltungsverbot im Mietvertrag überhaupt noch zulässig?

Was geschieht, wenn der Mieter den Hund entgegen der Aufforderung des Vermieters nicht abschafft und weiterhin in der Mietwohnung hält; droht diesem u.U. die  Kündigung und damit der Verlust seiner Wohnung?  

 

  • Untermiete 

Was ist hierunter im rechtlichen Sinne zu verstehen und ist im Falle einer Untervermietung zwingend die Erlaubnis des Vermieters erforderlich? 

Darf der Lebenspartner ohne Zustimmung des Vermieters in die Mietwohnung aufgenommen werden?

Dürfen dritte Personen zumindest vorübergehend in die Mietwohnung aufgenommen werden und wenn ja, wie lange?

Darf der Vermieter einen Untermietzuschlag zusätzlich neben der Miete fordern ?

Was geschieht, wenn der Vermieter die Erlaubnis verweigert und der Untermieter wohnen bleibt; besteht in diesem Fall die Gefahr einer Kündigung und damit der Verlust der Wohnung? 

 

Diese und andere rechtsrelevante Fragen drängen sich dem Einzelnen oftmals auf, ohne das dieser letztlich weiß , wie er sich verhalten soll , damit ihm aus seinem Verhalten keine rechtlichen oder finanziellen Nachteile drohen . Selbst wenn sich der Einzelne ordnungsgemäß verhalten sollte, beschleicht diesen ohne qualifizierten Rechtsrat erfahrungsgemäß ein schlechtes und mulmiges Gefühl in Bezug auf die Richtigkeit seines Verhaltens.

 

Tipp:

 

Verschenken Sie kein Geld, aber gehen Sie auch keine unnötigen Risiken ein. Machen Sie sich daher vorab rechtskundig und nehmen die Hilfe eines unserer erfahrenen Mietrechtsexperten gerne im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft in Anspruch. Fair-trauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung.

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