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Nebenkosten

Die Betriebs- und Heizkosten werden nicht zu Unrecht als zweite Miete bezeichnet, da diese Kosten unaufhaltsam steigen und zwischenzeitlich einen nicht unerheblichen Teil der Gesamtmiete ausmachen.

Erfahrungsgemäß weist nahezu jede zweite Abrechnung Fehler auf, so dass sich unter Umständen nicht unerhebliche Kosten einsparen lassen.

Die Fehler können unterschiedlichster Art sein und sind für einen juristischen Laien, gerade aufgrund der Vielzahl an einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der hierzu ergangenen Gerichtsurteile i.d.R. nicht auszumachen. Nicht zuletzt dürfte der Mieter mangels ent­sprechender Vergleichswerte nicht in der Lage sein, zu beurteilen, ob die Höhe der einzelnen Betriebskostenarten überhaupt in Ordnung ist.


Die Prüfung von Neben-/Heizkosten sollte daher erfahrenen Mietrechtsexperten vorbehalten bleiben. Wissenswert ist in diesem Zusammenhang u.a., dass:

 

  • der Berechnungszeitraum grundsätzlich 1 Jahr betragen muss; in der Regel entspricht dieser dem Kalenderjahr,
  • der Vermieter die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes (Ausschlussfrist) vorlegen muss. Ansonsten ist er mit Nachforderungen ausgeschlossen,
  • die Nebenkostenabrechnung eine übersichtliche und für einen Durchschnittsmieter verständliche Kostenaufstellung, insbesondere unter Angabe der Gesamtkosten, des Umlageschlüssels, der Berechnung des Mieteranteils und des Abzugs der Vorauszahlungen des Mieters enthalten muss,
  • nur regelmäßig wiederkehrende Kosten im Zusammenhang mit dem Mietobjekt umlagefähige Betriebskosten sind, d.h., einmalige Kosten sind nie Betriebskosten,
  • Verwaltungs- und Instandhaltungskosten vom Mieter nie als Nebenkosten zu zahlen sind,
  • nur die Betriebskosten auf den Mieter umlagefähig sind, deren Umlage ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart worden ist,
  • die Heizkosten nach Maßgabe der Heizkostenverordnung zwingend verbrauchsabhängig umzulegen sind und
  • der Vermieter an den einmal gewählten Umlageschlüssel grundsätzlich gebunden ist


Tipp:

Verschenken Sie kein Geld, aber gehen Sie auch keine unnötigen Risiken ein. Machen Sie sich daher vorab rechtskundig und nehmen die Hilfe eines unserer erfahrenen Mietrechtsexperten gerne im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft in Anspruch. Fair- trauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung.

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